9-Euro-Ticket ab Juni
Das 9-Euro-Ticket und die Folgen für Radfahrer

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Ab 1. Juni gilt das 9-Euro-Ticket. Doch was sind die Konsequenzen für Radfahrer? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

One train and 9 Euro ticket in Germany
Foto: iStockphoto

Am 1. Juni ist es so weit: Für drei Monate gilt dann bundesweit ein günstiges Ticket im Nah- und Regionalverkehr. Für nur neun Euro pro Monat kann dann mit dem Zug gefahren werden – ein Vorhaben, das Teil des Entlastungspakets der aktuellen Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP ist. Anfang Mai geisterte dann allerdings eine Meldung durch die Medien, die unter Radfahrerinnen und Radfahrern für große Verwirrung sorgte: So forderte der Fahrgastverband Pro Bahn, die Fahrradmitnahme in den Zügen wegen des kommenden 9-Euro-Tickets einzuschränken. Damit solle "noch mehr Chaos" angesichts zu erwartender überfüllter Züge verhindert werden, wie der Verband mitteilte.

Doch ist das nun wirklich der Fall? Wir haben recherchiert und die wichtigsten Informationen zum 9-Euro-Ticket für Radfahrende zusammengefasst.

9-Euro-Ticket: Darf ich mein Fahrrad im Zug mitnehmen?

Für neun Euro 30 Tage quer durch Deutschland fahren – das hört sich doch zuerst einmal sehr attraktiv an. Die gute Nachricht zuerst: Prinzipiell hat das 9-Euro-Ticket keine negativen Auswirkungen auf die Fahrradmitnahme in Zügen. Eine schlechte Nachricht gibt es allerdings auch: Das 9-Euro-Ticket bringt leider auch keine Verbesserungen für Zugreisende mit Fahrrad. So berechtigt das 9-Euro-Ticket per se nämlich nicht zur Mitnahme eines Bikes. Stattdessen gelten die bisherigen Regelungen, die beispielsweise auch bei einem Monatsticket galten. Je nach Gebiet braucht man ein Extra-Ticket für das Fahrrad und muss das Rad im vorhandenen Fahrradabteil parken.

Es bleibt also auch mit 9-Euro-Ticket weiter schwierig für Radreisende. Denn die Konditionen für die Mitnahme von Fahrrädern unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Und auch in den verschiedenen Verkehrsverbänden der jeweiligen Bundesländer gibt es teilweise keine einheitlichen Regelungen. Hinzu kommt, dass es Radfahrer selbst mit Ticket oft nicht immer leicht haben: Wird es im Zugabteil eng – beispielsweise zu Stoßzeiten oder auf besonders beliebten Strecken – kann das Zugpersonal Fahrradfahrer schließlich auch abweisen. Denn prinzipiell haben Kinderwagen und "Reisende mit Mobilitätseinschränkung" Vorrang. Von Juni bis August, wenn das 9-Euro-Ticket aktiv ist, dürfte dies häufiger der Fall sein. Schließlich erwarten die Zuggesellschaften aufgrund des attraktiven Angebots ein erhöhtes Passagieraufkommen.

9-Euro-Ticket: Wie soll ich mich als Radfahrerin bzw. Radfahrer verhalten?

Wir empfehlen Radfahrerinnen und Radfahrern deshalb, sich genau darüber zu informieren, welche Regelungen in ihrem Gebiet für Radfahrer gelten – ob mit oder ohne 9-Euro-Ticket. Im Folgenden haben wir in jedem Fall fünf Tipps zusammengestellt, die bei Zugreisen mit Fahrrad in den kommenden Monaten helfen sollten.

  • Vorab informieren: Die Regelungen für die Fahrradmitnahme im Bahnverkehr können sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Region zu Region unterscheiden. Es hilft deshalb, sich vorher zu informieren. So gibt es Verkehrsverbünde wie beispielsweise den Rhein-Main-Verkehrsverbund in Hessen, wo die Fahrradmitnahme grundsätzlich kostenlos ist.
  • Fahrradmitnahme im Fahrradwaggon: Wie bisher kann ein Fahrrad nur in einem entsprechend gekennzeichneten Fahrradwaggon mitgenommen werden. Ist dieser bereits voll, muss man auf den nächsten Zug warten.
  • Die Bedingungen des bisherigen Monatstickets beachten: Wenn ein bestehendes Abo die Fahrradmitnahme abdeckt, dann gilt das auch während der Zeit des 9-Euro-Tickets. Das sagt zumindest das Bundesverkehrsministerium.
  • Fahrradticket hinzubuchen: Wo die Fahrradmitnahme gegen Gebühr gestattet ist, muss ein Fahrradticket hinzugebucht werden. Dies kann entweder über die jeweiligen regionalen Möglichkeiten gemacht werden oder über die Website der Deutschen Bahn. Hier gibt es eine Fahrradtageskarte für den Nahverkehr für sechs Euro, die deutschlandweit gilt.
  • Mit Fahrrad im Fernverkehr: Sonderregelungen gibt es bei Fahrten mit ICE, EC und IC. Hier benötigt man im Vorfeld eine Stellplatzreservierung für das Fahrrad. Diese gibt es direkt an den Bahnhöfen oder in der Bahn-Navigator-App. Der Preis hängt davon ab, inwieweit man im Besitz einer Bahncard ist bzw. wohin die jeweilige Reise führt.

Fazit

Die Forderung des Fahrgastverbandes Pro Bahn, die Fahrradmitnahme in den Zügen wegen des kommenden 9-Euro-Tickets einzuschränken, ist also bis jetzt nicht durchgesetzt worden. Man kann das Fahrrad also zumindest vorerst weiterhin in den Zügen mitnehmen. Das 9-Euro-Ticket wird das Fahren mit dem Zug mit Fahrrad dennoch nicht erleichtern, schließlich ist mit einem erhöhten Andrang in den Zügen zu rechnen.

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Erscheinungsdatum 19.04.2023