Bußgeldkatalog Fahrrad
Punkte und Co. für Radfahrer

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Radfahrer müssen sich genauso an die Verkehrsregeln halten, sonst drohen Bußgelder und Punkte. Ein Blick in den Bußgeldkatalog.

Punkte und Co. für Radfahrer
Foto: Getty Images/deepblue4you

Eine auf Rot umschaltende Ampel und schnell noch drüber? Das ist nicht nur sehr gefährlich, sondern auch verboten. Dasselbe gilt für das Fahren auf Fußgängerwegen mit dem Fahrrad. Auch hier gefährdest du dich selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die beiden Situationen sind dabei nur zwei von zahlreichen Beispielen, bei denen Radfahrende (zurecht) mit Strafen rechnen müssen. Denn auch, wenn du zum Radfahren keinen Führerschein benötigst, so bist du dennoch eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer im Straßenverkehr – und musst dich an die entsprechenden Vorschriften halten. Machst du das nicht, drohen Sanktionen aus dem offiziellen Bußgeldkatalog. Im schlimmsten Fall sind dies nicht nur Bußgelder, sondern sogar Einträge im Punkteregister – und damit im schlimmsten Fall indirekt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Der aktuelle Bußgeldkatalog gilt seit dem 9. November 2021. Damals wurden nicht nur die Bußgelder für Autofahrerinnen und Autofahrer erhöht, sondern die Sätze wurden auch für Vergehen beim Rad fahren angepasst. Im Folgenden haben wir dir die wichtigsten Verstöße zusammengefasst. Achtung: Da sich die Bußgelder regelmäßig ändern, erhebt die Aufzählung, keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder gänzliche Richtigkeit. Die jeweiligen Strafen geben dir allerdings eine Idee, welche Sanktionen dir beim Missachten gewisser Regeln drohen.

Bußgeldkatalog Fahrrad: Die aktuellen Strafen

Abbiegen mit dem Rad

Wenn du an einer Kreuzung abbiegst, musst du die Vorfahrtsregeln beachten. Beachtest du den Verkehr beim Überfahren einer Kreuzung nicht, so kann dies schlimme Konsequenzen zur Folge haben – für dich und für andere. Dementsprechend ist hier mit einem Bußgeld zurechnen. Die Höhe hängt dabei vom jeweiligen Fall ab. Beim einfachen Überqueren einer Kreuzung ohne Beachtung des Verkehrs werden 15 Euro fällig. Kommen aber noch die Behinderung von Verkehrsteilnehmenden, Gefährdung und Sachbeschädigung dazu, beträgt die Summe bereits 30 Euro.

Dasselbe gilt für das Linksabbiegen an einer Kreuzung, ohne der Radverkehrsführung gefolgt zu sein. Auch hier beträgt der Basissatz 15 Euro und kann – je nach Schwere des Vergehens – auf 30 Euro ansteigen.

Alkohol und Fahrrad

Egal, ob ein Bier oder mehrere – alkoholisiert mit dem Rad fahren lohnt sich nie. Und dabei geht es nicht nur um die Strafen, sondern auch um die reduzierte Sicherheit. Schließlich kann bereits ein Blondes beim sonntäglichen Ausflug in den Biergarten nachweislich die Fahrtüchtigkeit mindern. Die Promillegrenzen beim Radfahren auf einen Blick:

  • Mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad: Anordnung zur MPU + Geldstrafe + drei Punkte
  • Mit mehr als 0,3 Promille auffällig auf dem Fahrrad: Strafanzeige
  • Mit mehr als 0,3 Promille unauffällig auf dem Fahrrad: Keine Konsequenzen
  • Unter Drogeneinfluss auf dem Fahrrad: Anordnung zur MPU + Strafanzeige

Beleuchtung am Fahrrad

Ein Klassiker ist das vergessene Licht. Besonders, wenn es ungeplant einmal später wird, kann das ein Problem sein. Fahren ohne oder mit defektem Licht wird grundsätzlich mit 20 Euro geahndet. Kommen Gefährdung und Sachbeschädigung dazu, steigt der Satz auf 35 Euro.

Handy und Fahrrad

Telefonieren während des Fahrradfahrens ist verboten. Und hier greifen die Ordnungshütenden streng durch. 55 Euro Bußgeld werden fällig, wenn du mit dem Handy am Lenker erwischt wirst.

Ein weiteres Bußgeld droht, wenn du zu laut Musik hörst: Denn Rad gefahren, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war, wird mit 15 Euro bestraft.

Fahrrad-Instandhaltung

Auch die Funktionstüchtigkeit deines Rades muss gegeben sein. Ist dies nicht der Fall, können Strafen drohen. Zum Beispiel sind dies:

  • Bremsen entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit: 10 Euro
  • Klingel entspricht nicht den Vorschriften, ist nicht vorhanden oder betriebsbereit: 15 Euro
  • Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt: 20 bis 35 Euro
  • Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt: 80 Euro

Personen auf dem Rad befördern

Schnell man den Kumpel auf dem Gepäckträger mitnehmen? Auch das ist gegen das Gesetz. Wenn es um die Personenbeförderung auf dem Rad geht, gibt es dabei gleich mehrere Vergehen:

  • Eine über sieben Jahre alte Person auf einsitzigem Fahrrad befördert: 5 Euro
  • Kind ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen auf einsitzigem Fahrrad befördert: 5 Euro
  • Mehr als zwei Kinder in Kinderfahrradanhänger befördert: 5 Euro
  • Im Kinderfahrradanhänger eine über sieben Jahre alte Person befördert: 5 Euro

Polizei-Begegnungen auf dem Rad

Auch bei der Begegnung mit der Polizei muss man als Radfahrerin bzw. als Radfahrer – genau wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden – gewisse Regeln beachten. Die zwei Hauptverstöße, die hier passieren sind:

  • Haltegebot der Polizeibeamtin respektive des Polizeibeamten nicht beachtet
  • Zeichen des Polizeibeamten nicht beachtet

Für beide Verstöße gibt es ein Bußgeld von 35 Euro sowie einen Punkt im Punkteregister.

Rote Ampel missachtet

Womit wir bei der eingangs geschilderten roten Ampel wären. Hier gibt es gleich mehrere Faktoren, die das Strafmaß beeinflussen. So macht es einen Unterschied, ob eine rote Ampel bereits länger als eine Sekunde oder kürzer als eine Sekunde rot war. Auch Gefährdung und Sachbeschädigungen sind hier Faktoren, die das Bußgeld beeinflussen können.

War die Ampel weniger als eine Sekunde rot und es gibt keine erschwerenden Faktoren, so liegt das Bußgeld bei 60 Euro. Außerdem bekommst du einen Punkt. Liegen allerdings erschwerende Faktoren vor und das rote Licht war bereits länger als eine Sekunde zu sehen, dann steigt die Strafe auf bis zu 180 Euro. Durch den Eintrag im Punkteregister kannst du unter Umständen sogar deine Fahrerlaubnis verlieren.

Straßenbenutzung

Die richtige Benutzung der Straßen ist das komplexeste Kapitel im Bußgeldregister. Wie bei vielen anderen Verstößen gibt es dabei Faktoren wie Gefährdung anderer sowie Sachbeschädigung, die sich auf die Strafen auswirken können. Dies sind die häufigsten Vergehen und ihre Konsequenzen:

    • An ein fahrendes Fahrzeug gehängt: 5 Euro
    • Auf dem Gehweg gefahren: 55 bis 100 Euro
    • Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke überquert: 350 Euro
    • Beschilderten Radweg nicht benutzt: 20 bis 35 Euro
    • Freihändig gefahren: 5 Euro
    • Nebeneinander fahren: 0 bis 30 Euro
    • Rechtsfahrgebot missachtet durch Nichtnutzung des markierten Schutzstreifens: 15 bis 30 Euro
    • Verbot der Einfahrt missachtet: 20 bis 35 Euro
    • Verbot für Fahrräder missachtet: 15 bis 30 Euro
  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung missachtet: 20 bis 35 Euro
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Erscheinungsdatum 19.04.2023