Radfahren und Alkohol
Promillegrenze auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt?

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Klar, empfehlenswert ist es nicht, sich alkoholisiert aufs Fahrrad zu schwingen. Aber wo liegen eigentlich rechtlich die Grenzen? Und riskiert man seinen Führerschein? Wir klären auf.

Promillegrenze auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt?
Foto: Freepix.com

"Ich kann heute trinken, ich bin mit dem Fahrrad da!" Wer so in den Partyabend einsteigt, denkt vielleicht, auf dem Rad droht bei zu viel Alkohol keinerlei Strafe. Doch das stimmt nicht. Wir klären hier, welche Promillegrenzen für Radfahrer gelten und was bei Zuwiderhandlung droht.

Eines vorab: Wir raten gänzlich davon ab, unter Alkoholeinfluss aufs Rad zu steigen. Bereits bei 0,8 Promille kann sich die Reaktionszeit verdoppeln. Nach einem Bier werden üblicherweise 03 – 0,5 Promille erreicht.

Welche Promillegrenzen gelten auf dem Fahrrad?

Nicht nur Autofahrer können strafrechtlich belangt werden, wenn sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen, sondern auch Radfahrer. Eine strafbare Handlung tritt auf, wenn jemand mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad fährt. Diese Grenzen gelten:

Bis 0,3 Promille

Fahrradfahren gilt rechtlich als in Ordnung. Aber nur, wenn das Fahrverhalten nicht auffällig ist, man andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert und kein Unfall passiert.

Bis 1,6 Promille

Zwischen 0,3 und 1,6 Promille giltst du als "relativ fahruntüchtig". Das heißt, dass du bei einer Verkehrskontrolle Probleme bekommen kannst. Wenn du unauffällig gefahren bist, darst du jedoch in der Regel ohne Strafe weiterfahren. Wenn du aufällig gefahren bist (Schlangenlinien, bei Rot fahren, etc.), musst du mit einer Bestrafung rechnen.

Mehr als 1,6 Promille

Ab diesem Alkoholpegel giltst du als "absolut fahruntüchtig". Das heißt, dass du an Ort und Stelle deine Fahrt beenden und zudem mit einer Bestrafung rechnen musst. Hast du einen Führerschein, können neben einer Freiheits- oder Geldstrafe auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot mögliche Konsequenzen sein.

Zum Vergleich: Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, gibt es schon ab einem Wert von 0,5 Promille eine Strafe oder Verwarnung. Außerdem wird hier schon ab der Alkoholgrenze von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen, was dann entsprechend hart geahndet wird.

Promillegrenzen beim Radfahren auf einen Blick

Zur Übersicht der Strafen des aktuellen Bußgeldkatalogs haben wir dir folgende Übersicht erstellt:

Mehr als 0,3 Promille + unauffällige Fahrweise: Keine Konsequenzen

Mehr als 0,3 Promille + auffällige Fahrweise: Verwarnung oder Geldstrafe

Mehr als 1,6 Promille: Anordnung zur MPU + Geldstrafe + 3 Punkte

Welche Promillegrenzen gelten auf dem E-Bike?

Alkohol ist beim Fahren tabu – was beim normalen Fahrrad gilt, gilt auch beim Pedelec. Allerdings macht der Gesetzgeber hier einen Unterschied zwischen normalen Pedelecs mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 Kilometern pro Stunde und schnellen S-Pedelecs mit einer Motorunterstützung von bis zu 45 Kilometern pro Stunde.

  • Pedelecs bis 25 km/h: Gleiche Regeln wie bei Fahrrädern.
  • S-Pedelecs bis 45 km/h: Gelten als Kraftfahrzeug, entsprechend gelten die gleichen Regeln wie für Autos. Ab 0,5 Promille begehst du hier eine Ordnungswidrigkeit. Hast du 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut, gilt das auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat.

Ist der Führerschein weg, wenn man betrunken Rad fährt?

Obwohl für das Fahrradfahren kein Führerschein erforderlich ist, kann in bestimmten Situationen der Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad entzogen werden.

Wie oben beschrieben droht bei einem Promillewert von mehr als 1,6 Promille neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Wird dieser Test zur Fahreignung nicht bestanden, wird der Führerschein entzogen.

Fazit

Egal, ob ein Bier oder mehrere – alkoholisiert mit dem Rad fahren lohnt sich nie. Zwischen 0,3 und 1,6 Promille gilst du als "relativ fahruntüchtig", bei mehr als 1,6 Promille drohen dir hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Neben den Strafen geht es aber auch um die reduzierte Sicherheit für dich und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei der nächsten Party also lieber nach einer Mitfahrgelegenheit Ausschau halten, statt alkoholisiert aufs Rad zu steigen.

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Erscheinungsdatum 19.04.2023